Steuerstrafrecht:

  Angesichts leerer Kassen verstärkt der Fiskus die Suche nach Steuerhinterziehungen. Zu diesem Zweck werden die Steuerfahndungsbehörden weiter ausgebaut und mit modernsten Mitteln ausgestattet.

Im Steuerstrafverfahren ist die "Zweigleisigkeit" des Verfahrens von wesentlicher Bedeutung für den Betroffenen: eine günstige Beendigung des Strafverfahrens kann sich fatal auf die anschließende Festsetzung von nachzuzahlenden Steuern auswirken - und umgekehrt.

Generell ist eine möglichst frühzeitige und strukturierte Verteidigung zu empfehlen. Sofortiger Beistand bei Hausdurchsuchungen, Vernehmungen und Beschlagnahmen etc. ist selbstverständlich.


Sollte noch keine Ermittlungsmaßnahme stattgefunden haben, ist an eine strafbefreiende Selbstanzeige zu denken. Auch auf diesem Gebiet wird kurzfristig und umfassend beraten.